Das Finanzgericht Düsseldorf entschied zur Grunderwerbsteuerpflicht der Verlängerung eines Erbbaurechtes bei Vereinbarung einer aufschiebenden Bedingung und zur Abzinsung der Gegenleistung bei vorzeitiger Verlängerung (Az. 11 K 2195/21).
Die bei der Verlängerung eines Erbbaurechtes getroffene Vereinbarung, dass der Erbbauberechtigte die Verlängerung durch einen Widerspruch vor Ablauf der bisherigen Laufzeit verhindern könne, mache die für die Entstehung der Grunderwerbsteuer maßgebliche Wirksamkeit des Erwerbsvorgangs nicht von dem Eintritt einer aufschiebenden Bedingung abhängig. Im Fall der Verlängerung eines Erbbaurechts vor Ablauf der bisherigen Laufzeit sei die grunderwerbsteuerpflichtige Bemessungsgrundlage in Gestalt des kapitalisierten Erbbauzinses für die Verlängerungszeit nicht unter Anwendung von § 12 Abs. 3 Satz 1 BewG auf den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses abzuzinsen.
Im Streitfall stelle die Verlängerung des Erbbaurechts einen grunderwerbsteuerbaren Tatbestand dar. Die festgesetzte Grunderwerbsteuer sei auch der Höhe nach nicht zu beanstanden. Eine Abzinsung des Kapitalwerts scheide aus. Eine Vorleistungspflicht des Erbbaubestellers liege nicht vor. Die Verlängerung des Erbbaurechts stehe aus grunderwerbsteuerlicher Sicht dessen Neubestellung gleich.
Zurück zur ÜbersichtDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
Letzte Änderung: 04.11.2024 © Felix Stöckert Steuerberater 2024
Die an dieser Stelle vorgesehenen Inhalte können aufgrund Ihrer aktuellen Cookie-Einstellungen nicht angezeigt werden.
Diese Webseite bietet möglicherweise Inhalte oder Funktionalitäten an, die von Drittanbietern eigenverantwortlich zur Verfügung gestellt werden. Diese Drittanbieter können eigene Cookies setzen, z.B. um die Nutzeraktivität zu verfolgen oder ihre Angebote zu personalisieren und zu optimieren.
Diese Webseite verwendet Cookies, um Besuchern ein optimales Nutzererlebnis zu bieten. Bestimmte Inhalte von Drittanbietern werden nur angezeigt, wenn die entsprechende Option aktiviert ist. Die Datenverarbeitung kann dann auch in einem Drittland erfolgen. Weitere Informationen hierzu in der Datenschutzerklärung.