Aufwendungen einer Ruhestandsbeamtin können im Zusammenhang mit ihrer ehrenamtlichen Gewerkschaftstätigkeit als Werbungskosten bei ihren Versorgungsbezügen berücksichtigt werden.
mehrZahlungen in solch einer Höhe sind regelmäßig keine steuerfreien Trinkgelder. Der Trinkgeldbegriff wird durch den Trinkgeldempfänger geprägt. Es handelt sich regelmäßig um Arbeitnehmer in eher niedriger entlohnten Berufen, die solche Zusatzleistungen regelmäßig nur als geringe Beträge erhalten.
mehrDie Steuertermine des Monats Dezember 2023 auf einen Blick.
mehrDas Finanzgericht Hamburg nahm Stellung zum Vorsteuerabzug aus Subunternehmerrechnungen, insbesondere zur eingeschränkten Geltung des Grundsatzes der Identität von Rechnungsaussteller und leistendem Unternehmer.
mehrDie Aufforderung der Finanzbehörde zur Vorlage eines Gesamtjournals, in dem auch nicht aufbewahrungspflichtige E-Mails aufgelistet bzw. nach den Vorgaben der Finanzverwaltung dargestellt werden sollen, überschreitet die Befugnisse der Finanzverwaltung und ist damit rechtswidrig.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
Letzte Änderung: 03.10.2023 © Felix Stöckert Steuerberater 2023
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